Terms & conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dashpoint GmbH – Stand: 1. Juni 2026
A. Allgemeine Regelungen (für alle Nutzenden)
1. Geltung und Änderungen
Diese AGB regeln die Nutzung der Dashpoint-Dienste (Web, Apps, APIs, Checkout, Check-in, Newsletter, Support). Änderungen dieser AGB bieten wir Ihnen spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) an. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens anzeigen; auf diese Genehmigungswirkung weisen wir Sie im Änderungsangebot gesondert hin. Sie können den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderungen kostenlos und fristlos kündigen. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, der Entgelte oder dieser Genehmigungsfiktion selbst bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Diese Ausgestaltung trägt der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit unbeschränkter Zustimmungsfiktionen Rechnung (vgl. BGH, Urt. v. 27.04.2021, XI ZR 26/20). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften (§§ 308 Nr. 5, 309 Nr. 13 BGB) bleiben unberührt.
2. Rolle von Dashpoint – Plattform, nicht Veranstalter
Dashpoint betreibt eine Ticketing-, Event- und CRM-Plattform und ist nicht Veranstalter. Verträge über den Besuch einer Veranstaltung kommen zwischen Ticketkäufer:in und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dashpoint stellt die Infrastruktur (Bestellung, Ticketzustellung, Übertragung/Weiterverkauf, Check-in, Newsletter-Versand, Tools) bereit, übernimmt aber keine Verantwortung für Durchführung, Inhalte, Sicherheit, Qualität oder Erfüllung der Veranstaltung. Soweit Dashpoint im Auftrag eines Veranstalters tätig wird (z. B. Zahlungseinzug, Rückabwicklung, E-Mail-Versand), handelt es als Vermittler bzw. technischer Dienstleister.
3. Konten und Sicherheit
Registrierungsangaben müssen richtig und aktuell sein; Zugangsdaten sind geheim zu halten. Missbrauch ist unverzüglich zu melden. Wir dürfen Konten bei Sicherheitsrisiken oder Verstößen sperren. Die Nutzung der Dienste setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus; Minderjährige benötigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten.
4. Zulässige Nutzung
Untersagt sind Rechtsverstöße, Rechteverletzungen, Malware/Spam, Störungen der Dienste, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, das Hochladen rechtswidriger Inhalte sowie Scraping/Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Schranken. Ein Weiterverkauf von Tickets ist nur über die dafür vorgesehenen Funktionen und zu den dort geltenden Bedingungen zulässig (Ziff. 13). Mailinglisten für den Newsletter-Versand dürfen weder erworben, gemietet noch ohne wirksame Einwilligung der Empfänger genutzt werden (Ziff. 23).
5. Geistiges Eigentum & nutzergenerierte Inhalte
Die Dienste (Software, Designs, Marken) sind geschützt. Wir räumen eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare Nutzungslizenz ein. Inhalte, die Sie bereitstellen (z. B. Beiträge, "Memories", Plus-One-Einladungen, Event-Beschreibungen, Uploads), bleiben in Ihrem Eigentum; Sie räumen uns die für Betrieb, Anzeige und Verbesserung der Dienste erforderlichen einfachen, unentgeltlichen Nutzungsrechte ein.
Sie sichern zu, über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten zu verfügen und keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) zu verletzen. Wir dürfen rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte nach Hinweis oder eigener Kenntnis entfernen oder sperren.
6. KI-gestützte Funktionen
Einige Funktionen nutzen KI-Systeme (z. B. Bildgenerierung und -hochskalierung, Textaufbereitung, Vorschläge/Insights, Support-Triage), teils über Google Vertex AI. KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich problematisch sein; eine Gewähr für Richtigkeit, Verwendbarkeit oder Schutzfähigkeit (insb. Urheber-/Markenrechte) übernehmen wir nicht. Sie sind für die von Ihnen eingegebenen Eingaben (Prompts) und für die Verwendung der Ergebnisse verantwortlich und stellen sicher, dass weder Eingaben noch Nutzung Rechte Dritter oder gesetzliche Vorgaben verletzen.
Wir kennzeichnen KI-generierte Inhalte, soweit gesetzlich erforderlich (Transparenzpflichten der KI-VO). KI-Kontingente werden im jeweiligen Plan ausgewiesen; darüber hinausgehende Nutzung kann nach Ziff. 19 gesondert abgerechnet werden. KI-Funktionen werden nicht zur ausschließlich automatisierten Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber Betroffenen eingesetzt.
B. Ticketkauf & Teilnahme (B2C)
7. Vertragsschluss
Die Darstellung von Events/Tickets ist keine rechtsverbindliche Offerte. Der Vertrag über die Teilnahme kommt – vorbehaltlich erfolgreicher Zahlung und Bestätigung – mit dem Veranstalter zustande. Bei zeitlich begrenzten Veröffentlichungen ("Drops") gelten zusätzlich die jeweils angezeigten Verfügbarkeits- und Zeitfenster-Bedingungen.
8. Preise, Gebühren, Steuern
Preise enthalten ggf. Vorverkaufs-/Servicegebühren und die jeweils geltende Umsatzsteuer und werden vor Vertragsschluss im Checkout als Gesamtpreis ausgewiesen (§ 1 PAngV). Steuern/Abgaben auf die Veranstaltung liegen in der Verantwortung des Veranstalters.
9. Zahlung
Zahlungen erfolgen über integrierte Zahlungsdienste (insb. Stripe). Dashpoint speichert keine vollständigen Kartendaten. Es gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
10. Lieferung der Tickets
Tickets werden digital (E-Mail/Wallet/App) bereitgestellt. Käufer:innen stellen sicher, dass sie am Einlass ein gültiges Ticket/Identifikationsmerkmal (QR-Code, ggf. NFC-Wristband) vorzeigen können.
11. Widerrufsrecht bei Veranstaltungstickets
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen (insb. terminierte Veranstaltungstickets), besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch beim Erwerb über eine Vermittlungsplattform wie Dashpoint, die im eigenen Namen für Rechnung des Veranstalters handelt (vgl. EuGH, Urt. v. 31.03.2022, C-96/21 – CTS Eventim). Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt; der Veranstalter kann freiwillige Rückerstattungsregeln vorsehen.
12. Widerrufsrecht bei Waren, Merchandise & digitalen Inhalten
Für über die Plattform an Verbraucher:innen verkaufte körperliche Waren (z. B. Merchandise/Add-ons wie Textilien, Parktickets) sowie für nicht termingebundene Dienstleistungen und digitale Inhalte besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt bei Waren mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen/digitalen Inhalten mit Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail) an die Dashpoint GmbH, Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München, support@dashpoint.app; das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB kann verwendet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle des Widerrufs erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen.
Erlöschen bei digitalen Inhalten/Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Frist mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben (§ 356 Abs. 4, Abs. 5 BGB). Bei nach Kundenspezifikation angefertigten oder versiegelten, aus Hygienegründen nicht rücksendbaren Waren entfällt das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 BGB.
13. Ticketübertragung & autorisierter Weiterverkauf
Soweit der Veranstalter dies aktiviert, können Tickets über die Plattform an andere Nutzende übertragen oder zum Weiterverkauf angeboten werden. Dashpoint ist dabei ausschließlich technischer Vermittler und wird nicht Vertragspartei des Übertragungs- oder Weiterverkaufsgeschäfts.
Für den Weiterverkauf können Preisober- und -untergrenzen gelten (z. B. höchstens der ursprüngliche Gesamtpreis); ein gewerblicher oder die zulässigen Grenzen überschreitender Weiterverkauf ist untersagt. Für Richtigkeit der Angebote, Zahlungsabwicklung zwischen den Nutzenden und Gültigkeit weiterverkaufter Tickets übernehmen wir keine Gewähr. Manipulierte, mehrfach veräußerte oder außerhalb der vorgesehenen Funktionen gehandelte Tickets können entwertet werden.
14. Gutscheine, Gift Cards & Guthaben
Gutscheine, Gift Cards und Konto-/Wallet-Guthaben können vom Veranstalter ausgegeben oder als Rückerstattungsform gewährt werden. Sie sind, soweit nicht anders angegeben, nur auf der Plattform und beim ausgebenden Veranstalter einlösbar und nicht auf Barauszahlung gerichtet.
Entgeltlich erworbene Gutscheine verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB); kürzere Befristungen sind nur zulässig, soweit sie sachlich gerechtfertigt und transparent sind. Als Erstattung gewährtes Guthaben lässt zwingende Rückzahlungsansprüche (z. B. bei Veranstaltungsabsage) unberührt.
15. Absage, Verlegung, Programmänderung
Absage: Der Anspruch auf Rückerstattung richtet sich primär gegen den Veranstalter. Dashpoint kann Rückabwicklungen im Auftrag durchführen, soweit der Veranstalter ausreichende Mittel bereitstellt. Eine Erstattung von Vorverkaufs-/Servicegebühren erfolgt im gesetzlich gebotenen Umfang.
Verlegung/Programmänderung: Zumutbare Änderungen begründen keinen Erstattungsanspruch; bei wesentlichen Änderungen gelten gesetzliche Vorschriften und die Veranstalterbedingungen.
16. Einlass & Hausrecht
Ein Ticket gewährt eine widerrufliche Lizenz zum Eintritt. Der Einlass kann aus sachlichen Gründen verweigert oder der Aufenthalt beendet werden (z. B. Verstoß gegen Hausrecht/Sicherheitsregeln, missbräuchliche oder gefälschte Tickets), ohne Erstattungsanspruch, soweit rechtlich zulässig. Unautorisierter Weiterverkauf oder Fälschung kann zur Sperre führen.
17. Haftung Dashpoint (B2C)
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Für die Durchführung der Veranstaltung haftet der Veranstalter.
C. Besondere Bedingungen für Veranstalter (B2B)
18. Leistungsumfang
SaaS-Bereitstellung von Event-, Ticketing-, Resale-, Check-in-, CRM-/Newsletter-, Kommunikations-, KI- und Reporting-Funktionen inkl. Integrationen (z. B. DATEV-Export, API). Verfügbarkeit nach wirtschaftlich angemessenem Bemühen; keine Garantie für Unterbrechungsfreiheit. Einzelne Funktionen können als Beta gekennzeichnet und in Umfang/Verfügbarkeit eingeschränkt sein.
19. Abonnement, Pläne, Gebühren & automatische Verlängerung
Die Nutzung erfolgt über Pläne (z. B. Free, Starter, Pro, Max) mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung sowie über transaktionsbezogene Ticketing-Gebühren; maßgeblich sind die im Bestell-/Buchungsvorgang ausgewiesenen Preise und Leistungsumfänge.
Kostenpflichtige Abonnements verlängern sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird; die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. In Plänen enthaltene Kontingente (z. B. KI-Credits, Newsletter-Sendungen) sind ausgewiesen; darüber hinausgehende Nutzung kann als Overage oder über Top-up-Pakete abgerechnet werden. Preisänderungen kündigen wir nach Ziff. 1 an. Bei Zahlungsverzug dürfen wir nach Mahnung Funktionen einschränken oder aussetzen.
20. Auszahlungen, KYC, Reserven/Holds/Set-off
Veranstalter nutzen Stripe Connect (oder einen unterstützten Zahlungsdienst) und akzeptieren die dortigen Bedingungen; für Auszahlungen ist eine Identitäts-/KYC-Prüfung des Zahlungsdienstleisters erforderlich.
Dashpoint-/Zahlungsgebühren können von Auszahlungen einbehalten werden. Bei erhöhtem Risiko, Rückerstattungen, Chargebacks, Betrugsverdacht oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen dürfen wir Auszahlungen angemessen zurückhalten, Reserven bilden und mit fälligen Ansprüchen aufrechnen.
21. Rückerstattungen, Chargebacks, Dispute
Veranstalter sind für Rückerstattungsrichtlinien und deren Umsetzung verantwortlich, insbesondere bei Absage oder Nichterfüllung. Dashpoint kann Erstattungen im Auftrag vornehmen, wenn ausreichende Mittel vorliegen.
Chargebacks/Disputes werden dem Veranstalterkonto angelastet. Dashpoint ist berechtigt, entsprechende Beträge mit Auszahlungen zu verrechnen oder Reserven zu bilden. Veranstalter verpflichten sich, rechtskonforme Erstattungsregeln zu verwenden; pauschale Ausschlüsse der Erstattung von Vorverkaufs-/Servicegebühren sind unzulässig.
22. Steuern & Compliance
Veranstalter sind für Steuern/Abgaben verantwortlich (z. B. USt., Vergnügungs-/kommunale Abgaben, KSK soweit einschlägig). Dashpoint stellt Transaktionsdaten und Exporte (z. B. DATEV) bereit, erbringt jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung.
23. Newsletter-/E-Mail-Marketing & CRM durch Veranstalter
Versendet ein Veranstalter über die Plattform Newsletter oder Marketing-E-Mails, ist er dafür Verantwortlicher und Versender. Er gewährleistet, dass für jeden Empfänger eine wirksame Einwilligung vorliegt oder die Voraussetzungen der Bestandskundenwerbung (§ 7 Abs. 3 UWG) erfüllt sind, nutzt keine erworbenen, gemieteten oder unrechtmäßig erlangten Adressen und versendet keine Inhalte an Empfänger, die widersprochen oder sich abgemeldet haben.
Dashpoint stellt die Versand-, Double-Opt-In-, Abmelde- (inkl. One-Click nach RFC 8058) und Einwilligungsprotokollierungs-Infrastruktur sowie ggf. eigene Versanddomänen mit SPF/DKIM/DMARC bereit. Wir dürfen Versand bei auffälligen Bounce-/Beschwerderaten, Spam- oder Reputationsrisiken aussetzen. Der Veranstalter hält Pflichtangaben (Impressum, Abmeldelink) ein und stellt Dashpoint von Ansprüchen wegen rechtswidriger Sendungen frei (Ziff. 30).
24. Marketing-Pixel & Tracking durch Veranstalter
Veranstalter können auf ihren öffentlichen Seiten und im Checkout Tracking-/Werbepixel (z. B. Meta, Google, X, TikTok) konfigurieren. Sie sind dafür datenschutzrechtlich Verantwortliche, sorgen für eine wirksame Einwilligung (§ 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO) und ggf. erforderliche Joint-Controller- oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen mit den Anbietern. Nicht-essenzielle Pixel werden nur bei vorliegender Marketing-Einwilligung geladen.
25. Inhalte, Zusicherungen
Veranstalter gewährleisten, dass Events rechtmäßig sind (Genehmigungen, Versicherungen, Jugendschutz, Sicherheit, Barrierefreiheit), dass öffentliche Seiten/Subdomains keine rechtswidrigen Inhalte enthalten und dass alle erforderlichen Rechte an Marken/Medien vorliegen.
26. Datenschutz (B2B)
Veranstalter sind für Teilnehmer- und Kontaktdaten Verantwortliche; Dashpoint agiert insoweit als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO; der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags).
Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind u. a.: Stripe (Zahlungen), Google/Firebase und Google Cloud inkl. Vertex AI (Hosting, Datenbank, KI), Amazon Web Services/SES (E-Mail-Versand, EU-Region), Google Maps (Geokodierung), GitHub (Issue-/Feedback-Management) sowie Hosting-/CDN-Dienstleister – jeweils mit DPA/SCC. Veranstalter informieren ihre Teilnehmer entsprechend.
27. API-/Entwicklerzugang
Stellt Dashpoint API-Zugänge/Schlüssel bereit, sind diese vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Es gelten angemessene Nutzungs-/Rate-Limits; missbräuchliche, exzessive oder sicherheitsgefährdende Nutzung berechtigt uns zur Sperrung oder zum Widerruf von Schlüsseln. Über die API zugänglich gemachte Daten dürfen nur im Rahmen dieser AGB und des Datenschutzrechts verarbeitet werden.
28. Gewährleistung, Support, Änderungen
SaaS „wie bereitgestellt“ mit branchenüblicher Sorgfalt. Funktionsänderungen/-abbrüche sind möglich, wobei berechtigte Interessen der Veranstalter berücksichtigt und wesentliche Nachteile rechtzeitig angekündigt werden.
29. Haftung (B2B)
Zusätzlich zur Regelung in Ziff. 17 gilt eine Haftungsobergrenze je Kalenderjahr: Summe der in den letzten 6 Monaten gezahlten Dashpoint-Gebühren oder 100 € (höherer Betrag). Unberührt bleiben Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung und übernommene Garantien.
30. Freistellung
Veranstalter stellen Dashpoint von Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die aus Eventdurchführung, bereitgestellten Inhalten, Newsletter-/E-Mail-Versand, Tracking-Pixeln, KI-Eingaben/-Nutzung, Nichterfüllung oder Verstößen gegen Zahlungsdienst-/Plattformbedingungen resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
31. Laufzeit & Kündigung
Laufzeit gemäß gewähltem Plan/Bestellung (Ziff. 19). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. wesentlicher Verstoß, Betrug, AML/KYC-Probleme, überhöhte Dispute-Raten) bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellen wir Daten für einen angemessenen Zeitraum zum Export bereit und löschen sie anschließend nach Maßgabe des AVV und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
D. Schlussbestimmungen
32. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig, insbesondere gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen – München (Sitz der Dashpoint GmbH). Zwingende Verbraucherrechte und -gerichtsstände bleiben unberührt.
33. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (Die frühere EU-OS-Plattform wurde am 20.07.2025 eingestellt; eine Verlinkung entfällt.)
34. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Keine Abtretung ohne Zustimmung, ausgenommen konzerninterne Umstrukturierungen. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
